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AZWV _Allgemein



Grundlagen der AZWV
(Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung)

Seit dem 1. Juli 2004 ist die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) in Kraft. Gemäß § 77 SGB III ist die Förderung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen durch die Arbeitsagentur nur noch dann möglich, wenn der Bildungsträger und die Weiterbildungsmaßnahme die Zulassung durch eine Fachkundige Stelle gemäß AZWV haben. ZDH-ZERT ist als Fachkundige Stelle von der Arbeitsagentur offiziell anerkannt.

Die AZWV-Zulassung erfolgt in zwei Stufen: