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AZAV _Allgemein



Grundlagen der AZAV
(Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)

Seit dem 01.04.12 ist die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung- AZAV in Kraft. Diese regelt die Rahmenbedingungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III). Die Zulassung erfolgt gemäß §177 SGB III durch eine sogenannte Fachkundige Stelle. ZDH-ZERT ist als Fachkundige Stelle akkreditiert und seit dem Jahr 2005 in diesem Bereich tätig.

Die Anforderungen an den Träger sind im §178 SGB III in Verbindung mit § 2 AZAV festgelegt. Bezüglich der Zulassung von Maßnahmen sind die §§ 179 und 180 SGB III in Verbindung mit den §§ 3 und 4 der AZAV, zu beachten.

Das Zulassungsverfahren ist in § 181 SGB III in Verbindung § 5 AZAV geregelt. Demnach ist eine Trägerzulassung nach Recht der Arbeitsförderung in den Fachbereichen:

 

Systematik des Zulassungsverfahrens für Träger und Maßnahmen: