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AZAV _Träger- und Maßnahmenzulassung



Ablauf der Träger- und Maßnahmenzulassung

  • Angebotsdatenerfassung und Angebotserstellung durch ZDH-ZERT
  • Auftragserteilung und Einreichung der Antragsunterlagen durch den Träger (ggf. nach Abstimmungsgespräch) sowie, soweit zutreffend, Meldung der zu zertifizierenden Maßnahmen.
  • Prüfung der Antragsunterlagen und der zugehöriger Dokumentation (Frist zur einmaligen Nachbesserung von nicht erfüllten Kriterien längstens drei Monate)
  • Soweit zutreffend: Auswahl der vor Ort zu prüfenden Maßnahmen durch ZDH-ZERT. Das vereinfachte Prüfverfahren (Referenzauswahl) ist nur bei Maßnahmen möglich, die den im Internet veröffentlichten B-DKS nicht überschreiten
  • Einreichung von zusätzlichen Informationen und Nachweisen zu den in die vor- Ort- Überprüfung einbezogenen Maßnahmen (spätestens bis 10 Werktage vor dem Audittermin) und Vorprüfung der eingereichten Unterlagen in der Fachkundigen Stelle
  • Begutachtung des Bildungsträgers sowie gegebenenfalls der Maßnahmen vor Ort
  • Ausstellung eines standort- und fachbereichsbezogenen Trägerzertifikates mit einer Laufzeit von höchstens fünf Jahren
  • Soweit zutreffend: Ausstellung des Maßnahmezertifikates (Die Laufzeit beträgt 3 Jahre und darf auf längstens 5 Jahre befristet werden). Bei Maßnahmen die den B-DKS überschreiten, muss die Fachkundige Stelle eine Kostenzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit einholen
  • Jährliche Überprüfung des Trägers
  • Erneute Zulassung nach spätestens fünf Jahren