DAS LEITBILD DER ZERTIFIZIERUNGSSTELLE

Übergeordnetes Ziel unserer Zertifizierungstätigkeit ist es, allen Parteien das Vertrauen zu vermitteln, dass ein Managementsystem, ein Produkt oder eine Person festgelegte Anforderungen erfüllt oder eine Person festgelegte Fähigkeiten nachgewiesen hat. Der Wert der Zertifizierung ist somit der Grad an öffentlichem Vertrauen, das durch eine unparteiliche und kompetente Bewertung an unsere Kunden/-innen, deren Auftraggeber/-innen, die Öffentlichkeit und weitere interessierte Parteien (z. B. Akkreditierungsstellen und staatliche Stellen) vermittelt wird.

Dementsprechend verpflichtet sich ZDH-ZERT zur Umsetzung der vertrauensbildenden Prinzipien gemäß DIN EN ISO/IEC 17021-1, DIN EN ISO/IEC 17065 und DIN EN ISO/IEC 17024.

Im Einzelnen sind dies:

1.    Unparteilichkeit:

Um Vertrauen in die Zertifizierungstätigkeiten zu erzeugen, ist es notwendig, unparteilich zu sein sowie als unparteilich empfunden zu werden. Eine wesentliche Gefährdung der Unparteilichkeit ist die finanzielle Abhängigkeit von dem/-r Auftraggeber/-in. Die Geschäftstätigkeiten von ZDH-ZERT sind so angelegt, dass die Zertifizierungsstelle und die im Auftrag von ZDH-ZERT handelnden Personen eine hinreichende finanzielle Unabhängigkeit vom Einzelverfahren besitzen. Weiterhin verpflichtet sich ZDH-ZERT, keinerlei Druck auf die im Zertifizierungsprozess agierenden Personen auszuüben. ZDH-ZERT führt keine Beratungen zum Aufbau von Managementsystemen oder zu Produktzertifizierungen durch. Ebenfalls führt ZDH-ZERT im Bereich der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 / Fügetechnik und Schweißfachpersonal keine Schulungen oder Ausbildungen durch.
 
Die Verfahren der Zertifizierungsstelle sind in allen Phasen so gestaltet, dass für wesentliche Entscheidungsprozesse eine Selbstbewertung der geleisteten Arbeit ausgeschlossen ist. Weiterhin sind wir bestrebt, eine Vertrautheit zu Lasten der Unparteilichkeit auszuschließen. Für die Handhabung der Unparteilichkeit wurde das Aufgabengebiet des Lenkungsgremiums entsprechend erweitert, um in regelmäßigen Abständen die Gefährdungspotentiale für die Unparteilichkeit zu analysieren und entsprechende Maßnahmen wirksam umzusetzen. Die Geschäftsführung bewertet jegliches Restrisiko, um zu ermitteln, ob dieses innerhalb eines annehmbaren Risikograds liegt.

2.    Kompetenz:

Die Basis für das Vertrauen in die Zertifizierungsentscheidung ist die fachliche und soziale Kompetenz der handelnden Personen. Dementsprechend verpflichtet sich die ZDH-ZERT GmbH, ausschließlich kompetentes und fortlaufend geschultes Personal einzusetzen.

3.    Verantwortlichkeit:

ZDH-ZERT trägt die Verantwortung, ausreichend objektive Nachweise gemäß dem jeweiligen Zertifizierungsprogramm zu begutachten, um auf deren Grundlage je nach Eignung eine Zertifizierungsentscheidung zu treffen oder gegebenenfalls die Zertifizierung nicht zu gewähren.

4.    Offenheit:

Der Begutachtungs-, Prüfungs- und Zertifizierungsprozess von ZDH-ZERT ist vollständig über die Zertifizierungsordnung bzw. die Prüfungsordnung abgebildet. Die Zertifizierungsordnung sowie die Prüfungsordnung sind im Internet veröffentlicht und stehen jedem/-r Interessenten/-in als Download zur Verfügung. Weiterhin erhält jede/-r Kunde/-in im Bereich Systeme und Produkte mit dem Angebot die Zertifizierungsordnung in aktueller Version. Informationen über Kunden/-innen werden, soweit diese nicht der Vertraulichkeit unterliegen, auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

5.    Vertraulichkeit:

ZDH-ZERT verpflichtet sich und alle im Auftrag von ZDH-ZERT handelnden Begutachter/-innen und Partner/-innen, Informationen aus sämtlichen Zertifizierungstätigkeiten vertraulich zu behandeln. Weiterhin verpflichtet sich ZDH-ZERT, abgesehen von der Informationspflicht gegenüber der Akkreditierungsstelle und der allgemeinen Informationspflicht zur Gültigkeit von Zertifizierungen und Prüfungen, ohne schriftliches Einverständnis des/-r Auftraggebers/-in keine weiteren Informationen über den/die Auftraggeber/-in offen zu legen oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Weiterhin werden Informationen über den/die Kunden/-in, die aus anderen Quellen als von dem/-r Kunden/-in stammen (z. B. bei Beschwerden), vertraulich behandelt. Dem/-r Auftraggeber/-in wird ein rechtskonformer und umfassender Datenschutz für sämtliche personenbezogenen Daten zugesichert.

6.    Offenheit für Beschwerden und Einsprüchen:

Zur ständigen Verbesserung unserer Realisierungsprozesse und zur Erkennung möglicher Fehler verpflichtet sich ZDH-ZERT, alle Beschwerden und Einsprüche zweckmäßig zu behandeln und angemessene Anstrengungen zur Herbeiführung einer Klärung zu unternehmen.

7.    Risikobasierter Ansatz:

ZDH-ZERT berücksichtigt bei der Planung und Durchführung seiner Dienstleistungen die Risiken in Bezug auf die Bereitstellung von kompetenter, folgerichtiger und unparteilicher Zertifizierung. Hierzu zählen z. B. Risiken im Zusammenhang mit Begutachtungs- bzw. Prüfungszielen, tatsächlicher und empfundener Unparteilichkeit, gesetzlichen, regulatorischen und Haftungsangelegenheiten, Einfluss der Begutachtung bzw. der Prüfung auf den/die Kunden/-in, irreführenden Aussagen vom zertifizierten Kunden, Zeichennutzung etc.

Die oberste Leitung und Mitarbeiter/-innen von ZDH-ZERT sowie alle im Auftrag von ZDH-ZERT handelnden Begutachter/-innen verpflichten sich zur Einhaltung und Verwirklichung der beschriebenen Grundsätze und zur Anwendung des auf dieser Basis festgelegten Managementsystems.
Die Inanspruchnahme unserer Zertifizierungsdienstleistung steht allen Personen und Organisationen zur Verfügung.

Bonn, im Juli 2024

gez. Anuschirawan Adel (Geschäftsführer), Peter Löpp (Leiter der Zertifizierungsstelle)