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Seit dem 1.4.2012 ist die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – AZAV in Kraft. Inhalt der Verordnung ist die Festlegung der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch. ZDH-ZERT ist als Fachkundige Stelle akkreditiert und seit dem Jahr 2005 in diesem Bereich tätig.
In der Rubrik "Aktuelles" bzw. "Neueste Informationen" informiert ZDH-ZERT regelmäßig zu Neuerungen im Bereich der Arbeitsförderung, zum Beispiel zu neuen Bundesdurchschnittskostensätzen (BDKS), zu den aktuellen Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III und zu geänderten gesetzlichen Anforderungen.
Informationen für Träger und fachkundige Stellen zur Förderung von Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Durchführung im Gutscheinverfahren (6.11.2023)
Kommunikationskonzept „Zulassung von Trägern und Maßnahmen“ (Herausgeber: Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, April 2024)
Ein anschauliches Video zum Zulassungsverfahren gibt es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Ihr Ansprechpartner für die AZAV ist Peter Löpp (Tel. 0228-98524-23, loepp@zdh-zert.de)
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