NiSV
Fachkunde gemäss der „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV)
Die ZDH-ZERT GmbH ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als fachkundige Stelle akkreditiert und somit dazu berechtigt, Schulungsträger anzuerkennen sowie Personen nach bestandener Prüfung den NiSV-Fachkundenachweis auszustellen.
Sie möchten sich direkt zur NiSV-Prüfung anmelden? Dann füllen Sie bitte im ersten Schritt den Antrag zur Zertifizierung aus und unterschreiben diesen im Original. Dann klicken Sie auf unser digitales Anmeldeformular. Hier können Sie den Antrag, Ihren Meisterbrief im Kosmetikgewerbe oder andere Prüfungsbescheinigungen hochladen. Aktuelle Infos zu NiSV und den weiteren Zertifizierungsangeboten der ZDH-ZERT finden Sie auf Instagram. Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen unter der E-Mail nisv@zdh-zert.de gerne zur Verfügung.
Sie suchen nach Prüfungsterminen in Ihrer Region? Ab Juli 2023 bietet die ZDH-ZERT in Zusammenarbeit mit den de Lorenzi-Berufsfachschulen für Gesundheit und Ganzheitskosmetik zertifizierte NiSV-Prüfungen in vier deutschen Städten. An einem Tag finden maximal zwei Prüfungen statt. Die erste Prüfung startet meist um 10 Uhr und die zweite um 12.30 Uhr. Bitte melden Sie sich mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bei uns an!
Termine 2023
Bonn: 7. Juli, 21. Juli, 18. September, 20. November, 8. Dezember
Darmstadt: 13. oder 14. Oktober, 27. oder 28. Oktober
Erfurt: 1. September, 6. Oktober, 27. oder 28. Oktober,
München: 4. August, 25. August, 6. Oktober, 1. Dezember
Termine 2024
Erfurt: 5. oder 6. Januar
München: 5. Januar
Zum Hintergrund: Laut der NiSV (Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierenden Strahlungen bei der Anwendung am Menschen) ist die Ausübung von apparativen Behandlungen in der Kosmetik, im Fitnessbereich und in der Physiotherapie nur noch mit einer entsprechenden Qualifizierung möglich. Durch eine Schulung bei einem anerkannten Schulungsträger und einer Fachkundeprüfung durch eine autorisierte Prüfstelle (wie z.B. ZDH-ZERT), kann der Fachkundenachweis erlangt werden. Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist das Inkrafttreten der NiSV-Verordnung auf den 01.01.2023 festgelegt worden. Der Qualifikationsnachweis muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Die Qualifikation besteht aus zwei Modulen:
- Grundlagen der Haut und ihrer Anhangsgebilde
- Angewandte Technologie der drei Fachkundegruppen „Optische Strahlung“, „Ultraschall“ und „EMF-Kosmetik“. Für die vierte Fachkunde „EMF-Stimulation“ ist ein Nachweis als Übungsleiter*in/Trainer*in C-Lizenz Voraussetzung.
In der ZDH-ZERT-Präsentation NiSV erhalten Sie weitere Informationen zu den Hintergründen und zur Zertifizierung nach NiSV. Eine aktuelle Liste der durch ZDH-ZERT anerkannten Schulungsträger finden Sie hier: Anerkannte NiSV-Schulungsträger