NiSV
Fachkunde gemäss der „Verordnung zum Schutz nichtionisierender Strahlung für gewerbliche Anwendungen am Menschen“ (NiSV)
Die ZDH-ZERT GmbH ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als fachkundige Stelle akkreditiert und somit dazu berechtigt, Schulungsträger anzuerkennen sowie Personen nach bestandener Prüfung den NiSV-Fachkundenachweis auszustellen. Unser NiSV-Team können Sie per E-Mail an nisv@zdh-zert.de erreichen. Aktuelle News gibt es zudem regelmässig auf unserem Instagram-Profil
Sie möchten sich zur Prüfung anmelden? Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente:
Ihr Weg zum Zertifikat bei der ZDH-ZERT
Antrag zur Zertifizierung
Online-Anmeldung
Liste anerkannte Schulungsträger
Fachkunde-Nachweis ab dem 1.1.2024
Prüfungsordnung
Fachkunderichtlinien und Rahmenlehrpläne (Stand 27.2.2024)
Prüfungstermine
Sie suchen nach Prüfungsterminen in Ihrer Region? Ab Juli 2023 bietet die ZDH-ZERT zertifizierte NiSV-Prüfungen in acht deutschen Städten. An einem Tag finden maximal zwei Prüfungen statt. Die erste Prüfung startet meist um 10 Uhr und die zweite um 12.30 Uhr. Bitte melden Sie sich mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bei uns an!
ACHTUNG! Alle Termine sind unter Vorbehalt. Sollten sich zu einem Prüfungstermin nicht genügend Teilnehmerinnen und Teilnehmer anmelden, wird dieser rechtzeitig abgesagt.
2024
Sauerlach: 22.12.2024.
2025
Bensheim: 14.2.2025, 11.04.2025.
Berlin: 16.2.2025, 6.4.2025.
Bonn: 16.2.2025, 30.3.2025.
Düsseldorf: 26.1.2025, 23.2.2025, 23.3.2025, 27.4.2025, 18.5.2025.
Erfurt: 23.2.2025
Hamburg: 26.1.2025, 2.3.2025, 6.4.2025.
Stuttgart: 26.1.2025, 23.2.2025, 23.3.2025, 27.4.2025, 18.05.2025.
Sauerlach: 2.2.2025, 2.3.2025, 13.4.2025.
München: 31.01.2025, 28.03.2025
Chemnitz: 08.03.2025
Prüfungsgebühren im Überblick
Die NiSV-Prüfungsgebühren unterscheiden sich je nach Art der apparativen Anwendung. Teilnehmende zahlen eine Prüfungsgebühr von 150 Euro für „EMF-Stimulation (EMS)“, 190 Euro für die Prüfungen "Grundlagen der Haut (GK)", „Ultraschall (US)“ und „EMF-Hochfrequenz (EMF)“ sowie 220 Euro für die Prüfung „Optische Strahlung (OS)“.
Achtung: Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer!
Zum Hintergrund: Laut der NiSV (Verordnung zum Schutz nichtionisierender Strahlung für gewerbliche Anwendungen am Menschen) ist die Ausübung von apparativen Behandlungen in der Kosmetik, im Fitnessbereich und in der Physiotherapie nur noch mit einer entsprechenden Qualifizierung möglich. Durch eine Schulung bei einem anerkannten Schulungsträger und einer Fachkundeprüfung durch eine autorisierte Prüfstelle (wie z.B. ZDH-ZERT), kann der Fachkundenachweis erlangt werden. Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist das Inkrafttreten der NiSV-Verordnung auf den 01.01.2023 festgelegt worden. Der Qualifikationsnachweis muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Die Qualifikation besteht aus zwei Modulen:
- Grundlagen der Haut und ihrer Anhangsgebilde
- Angewandte Technologie der drei Fachkundegruppen „Optische Strahlung“, „Ultraschall“ und „EMF-Kosmetik“. Für die vierte Fachkunde „EMF-Stimulation“ ist ein Nachweis als Übungsleiter*in/Trainer*in C-Lizenz Voraussetzung.