NiSV
Fachkunde gemäss der „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV)
Die ZDH-ZERT GmbH ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als fachkundige Stelle akkreditiert und somit dazu berechtigt, Schulungsträger anzuerkennen sowie Personen nach bestandener Prüfung den NiSV-Fachkundenachweis auszustellen. Unser NiSV-Team können Sie per E-Mail an nisv@zdh-zert.de erreichen. Aktuelle News gibt es zudem regelmässig auf unserem Instagram-Profil.
Sie möchten sich zur Prüfung anmelden? Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente:
Ihr Weg zum Zertifikat bei der ZDH-ZERT
Antrag zur Zertifizierung
Online-Anmeldung
Fachkunde-Nachweis ab dem 1.1.2024
Prüfungsordnung
Anerkannte NiSV-Schulungsträger
ZDH-ZERT-Präsentation NiSV
Prüfungstermine 2023/2024
Sie suchen nach Prüfungsterminen in Ihrer Region? Ab Juli 2023 bietet die ZDH-ZERT zertifizierte NiSV-Prüfungen in acht deutschen Städten. An einem Tag finden maximal zwei Prüfungen statt. Die erste Prüfung startet meist um 10 Uhr und die zweite um 12.30 Uhr. Bitte melden Sie sich mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bei uns an!
ACHTUNG! Die Termine sind unter Vorbehalt. Sollten sich zu einem Prüfungstermin nicht genügend Teilnehmerinnen und Teilnehmer anmelden, wird dieser rechtzeitig abgesagt.
Bensheim: 13.10.2023, 27.10.2023
Bonn: 20.10.2023, 3.11.2023, 20.11.2023, 3.12.2023, 9.12.2023
Düsseldorf: 31.10.2023, 11.11.2023, 18.12.2023
Erfurt: 6.10.2023, 3.11.2023, 5. oder 6.1.2024
Eppingen: 29.10.2023
Hamburg: 22.10.2023, 12.11.2023, 3.12.2023
München: 6.10.2023, 18.12.2023, 5.1.2024
Sauerlach: 22.10.2023, 26.11.2023, 3.12.2023
Stuttgart: 28.10.2023, 19.11.2023, 9.12.2023
Prüfungsgebühren im Überblick
Die NiSV-Prüfungsgebühren unterscheiden sich je nach Art der apparativen Anwendung. Für die Prüfung „EMF-Stimulation (EMS)“ investieren die Teilnehmenden 140 Euro, gefolgt von jeweils 180 Euro für die Prüfungen "Grundlagen der Haut (GK)", „Ultraschall (US)“ und „EMF-Hochfrequenz (EMF)“. Auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Prüfung „Optische Strahlung (OS)“ kommen Gebühren in Höhe von 210 Euro zu. Achtung: Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer!
Zum Hintergrund: Laut der NiSV (Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierenden Strahlungen bei der Anwendung am Menschen) ist die Ausübung von apparativen Behandlungen in der Kosmetik, im Fitnessbereich und in der Physiotherapie nur noch mit einer entsprechenden Qualifizierung möglich. Durch eine Schulung bei einem anerkannten Schulungsträger und einer Fachkundeprüfung durch eine autorisierte Prüfstelle (wie z.B. ZDH-ZERT), kann der Fachkundenachweis erlangt werden. Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist das Inkrafttreten der NiSV-Verordnung auf den 01.01.2023 festgelegt worden. Der Qualifikationsnachweis muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Die Qualifikation besteht aus zwei Modulen:
- Grundlagen der Haut und ihrer Anhangsgebilde
- Angewandte Technologie der drei Fachkundegruppen „Optische Strahlung“, „Ultraschall“ und „EMF-Kosmetik“. Für die vierte Fachkunde „EMF-Stimulation“ ist ein Nachweis als Übungsleiter*in/Trainer*in C-Lizenz Voraussetzung.