NiSV
Fachkunde gemäss der „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV)
Die ZDH-ZERT GmbH ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als fachkundige Stelle akkreditiert und somit dazu berechtigt, Schulungsträger anzuerkennen sowie Personen nach bestandener Prüfung den NiSV-Fachkundenachweis auszustellen.
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Laut der NiSV (Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierenden Strahlungen bei der Anwendung am Menschen) ist die Ausübung von apparativen Behandlungen in der Kosmetik, im Fitnessbereich und in der Physiotherapie nur noch mit einer entsprechenden Qualifizierung möglich. Durch eine Schulung bei einem anerkannten Schulungsträger und einer Fachkundeprüfung durch eine autorisierte Prüfstelle (wie z.B. ZDH-ZERT), kann der Fachkundenachweis erlangt werden. Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist das Inkrafttreten der NiSV-Verordnung auf den 01.01.2023 festgelegt worden.
Die Qualifikation besteht aus zwei Modulen:
- Grundlagen der Haut und ihrer Anhangsgebilde
- Angewandte Technologie der drei Fachkundegruppen „Optische Strahlung“, „Ultraschall“ und „EMF-Kosmetik“. Für die vierte Fachkunde „EMF-Stimulation“ ist ein Nachweis als Übungsleiter*in/Trainer*in C-Lizenz Voraussetzung.
Der Qualifikationsnachweis muss alle fünf Jahre erneuert werden.
In der ZDH-ZERT-Präsentation NiSV erhalten Sie weitere Informationen zu den Hintergründen und zur Zertifizierung nach NiSV.
Eine aktuelle Liste der durch ZDH-ZERT anerkannten Schulungsträger finden Sie hier: Anerkannte NiSV-Schulungsträger
Wenn alle Voraussetzungen zur Durchführung der NiSV-Fachkundeprüfung vorliegen, können Sie sich mit diesem Formular dafür anmelden.